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AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. ANGEBOTE UND PREISE

Die aufgeführten Preise in den von LUXED Beleuchtungen verfassten Katalogen und Preislisten verstehen sich ohne
Leuchtmittel und soweit nichts anderes vermerkt exkl. MWSt.
LUXED Beleuchtungen behält sich das Recht vor, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen.
Die Angebote von LUXED Beleuchtungen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Gültigkeitsdauer vereinbart worden ist,
grundsätzlich unverbindlich und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
Die aufgeführten Preise in den von LUXED Beleuchtungen schriftlich erstellten Auftragsbestätigungen sind verbindlich. Ohne
anderweitige Vereinbarung verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise ohne irgendwelche Abzüge.

2. PRODUKTE MODIFIKATION

LUXED Beleuchtungen behält sich das Recht vor, für sämtliche in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen
Produkte, Form- und technische Ausführungsänderungen jederzeit durchzuführen.

3. BESTELLUNG UND VERTRAGBSCHLUSS

Durch Erteilung einer Bestellung an LUXED Beleuchtungen, anerkennt der Käufer die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Eine mündliche oder schriftliche Bestellung gilt nur als verbindlich, wenn sie von LUXED Beleuchtungen schriftlich bestätigt
worden ist. Mündliche Abreden zwischen LUXED Beleuchtungen und dem Kunden haben nur bei nachfolgender schriftlicher
Bestätigung Gültigkeit. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die von LUXED Beleuchtungen verfasste schriftliche
Auftragsbestätigung massgebend.
Nach Auftragsbestätigung seitens LUXED Beleuchtungen sind Annullierungen und/oder Modifikationen der Bestellung nur mit
schriftlichem Einverständnis von LUXED Beleuchtungen und unter sämtlichen Kostenfolgen möglich.
Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich LUXED
Beleuchtungen das Recht vor, die Ware zu fakturieren und Lagergebühren zu erheben.

4. LIEFERFRISTEN

LUXED Beleuchtungen bemüht sich, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen bei der Lieferung berechtigen den
Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen.
Die Lieferfristen beginnen erst mit dem Datum der definitiven Abklärung sämtlicher qualitativen und technischen Details.
Rohmaterialmängel, Betriebsstörungen und Fälle von höherer Gewalt entbinden LUXED Beleuchtungen für die Dauer solcher
Behinderungen von der eingegangenen Lieferverpflichtung, ohne dass dem Käufer irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz
zustehen.

5. VERSAND

Bei Lieferungen per Lastwagen gilt die Unterschrift des Empfängers oder dessen Vertreter als Bestätigung für die vollständige
und einwandfreie Abnahme der Ware.
Das Abladen der Ware erfolgt ebenerdig oder auf der Rampe sowie nach den Weisungen und unter der Verantwortung des
Käufers, welcher das notwendige Personal auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
Falschlieferungen, mit minderwertiger Ware oder allfälligen Mängeln sind innerhalb der Frist von 8 Werktagen nach Abnahme
der Ware schriftlich zu melden.

6. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

Der Transport der Ware erfolgt auf ausschliesslicher Gefahr und Risiko des Empfängers. Allfällige Schäden oder Verluste sind
der für den Transport beauftragte Firma, sofort nach Abnahme der jeweiligen Warenlieferung zur Ausfertigung eines
Schadenprotokolls zu melden.

7. ZAHLUNG

Bestellungen mit einem Netto-Warenwert ab 5’000.- werden wie folgt fakturiert:
50% bei Bestellungseingang innert 5 Tagen
50% bei Schlussabrechnung  / nach Auslieferung oder Lieferbereitschaft innert 30 Tagen

Die Rechnungen von LUXED Beleuchtungen sind innerhalb 20 Tagen rein netto fällig und zahlbar, sofern nichts anderes
vereinbart. Allfällige unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Hält der Käufer den Zahlungstermin nicht ein, so hat er
ohne jegliche Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten. Die Zahlungstermine sind
auch einzuhalten, wenn

  • Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu
    vertreten hat, verzögert oder unmöglich geworden sind;
  • nicht wesentliche Produktteile fehlen;
  • die Durchführung von Nacharbeiten notwendig ist, ohne dass der Gebrauch der gelieferten Ware beeinträchtigt wird.

8. MUSTER

Ausnahmsweise und nur nach besonderer Vereinbarung wird LUXED Beleuchtungen dem Kunden, Leuchten des
Lagerprogramms für höchstens vier Wochen als Muster zur Verfügung stellen. Innert dieser Frist wird die nicht zurückgesandte
Ware als gekauft betrachtet.
Bei Retournierung der Ware ist zwingend unser Retourenscheinformular zu verwenden. Das Formular wird dem Lieferschein
beigelegt.

9. WARENRÜCKSENDUNGEN

Mit Ausnahme der gemäss Ziffer 8 als Muster definierten Bezüge, steht dem Kunden grundsätzlich kein Rückgaberecht zu.
Warenrücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mittels grünem Retourenschein angenommen,
wobei die Ware in jedem Falle franko Domizil und mit Lieferscheinkopie oder Rechnungskopie an die auf dem Lieferschein
angegebene Adresse zurück zu senden ist.
Im Falle von Warerücksendungen wird LUXED Beleuchtungen dem Kunde maximal 80% des Preiswertes für Lagerartikel bzw.
maximal 70% des Preiswertes für Nichtlagerartikel gutschreiben. Auf jedem Fall wird einen Abzug von mindestens CHF 30.– für
administrativ- und Kontrollkosten vorgenommen.
Auf jeden Fall werden die Kosten für fehlendes Zubehör wie Befestigungsmaterial, Originalverpackung und sonstiges
Kleinzubehör, sowie allfällige nötige Auffrischungsarbeiten von der Warengutschrift in Abzug gebracht. Die Fristenregelungen
im Detail sind auf dem Retourenschein ersichtlich.
Allfällige Gutschriften aus Warenrücksendungen werden dem Kunde nicht ausbezahlt, sondern werden mit Warenrechnungen
von zukünftigen Warenbestellungen verrechnet.
Sonderanfertigungen, modifizierte Produkte, Einzelteile und Leuchtmittel sowie speziell beschaffene Artikel können keinesfalls
von LUXED Beleuchtungen zurückgenommen werden.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von LUXED Beleuchtungen . Der Käufer ist zur Mitwirkung
und Verwirklichung sämtlicher notwendigen Massnahmen verpflichtet, um das Eigentum von LUXED Beleuchtungen zu
schützen. Der Käufer bewahrt die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
sorgfältig auf und schliesst eine Versicherung gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zugunsten von
LUXED Beleuchtungen ab. Der Kunde nimmt ferner sämtliche Massnahmen vor, um das Eigentumsrecht über die Ware von
LUXED Beleuchtungen weder zu beeinträchtigen, noch aufzuheben.

11. PLÄNE UND TECHNISCHE UNTERLAGEN

Prospekte und Kataloge sind ohne besondere Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur
verbindlich, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich und ausschliesslich schriftlich zugesichert sind.
Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat.
Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche
Ermächtigung der anderen Vertragspartei, ganz oder teilweise Dritten zugänglich gemacht oder ausserhalb des Zwecks
verwendet, zu dem sie ihr übergeben worden ist.

12. GEWÄHRLEISTUNG FÜR SACHMÄNGEL

a) Prüfungspflicht und MängelrügeDer Käufer der Ware hat diese sofort nach Abnahme zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls vor einer weiteren
Ver- oder Bearbeitung, oder einer Verbindung mit anderen Sachen LUXED Beleuchtungen schriftlich zu melden. Trifft innert 8
Werktagen nach Abnahme der Ware bei LUXED Beleuchtungen keine begründete Meldung ein, so gilt die Warenlieferung als
genehmigt.
Ohne schriftliche Genehmigung seitens LUXED Beleuchtungen dürfen Reparaturen oder Abänderungen an den gelieferten
Waren keinesfalls zu lasten von LUXED Beleuchtungen vorgenommen werden.
b) Garantiefristen
Die folgenden Garantiefristen beginnen ab Abnahme der Ware:
2 Jahr für Leuchten und Apparate (ausser elektronische Bauteile wie Vorschaltgeräte, Transformatoren, Notlichtelemente,
Zündgeräte, usw.);
für elektronische Bauteile wie Vorschaltgeräte, Transformatoren, Notlichtelemente, Zündgeräte usw. gelten die Garantiefristen
des jeweiligen Herstellers. Für die einem regelmässigen Verschleiss unterliegenden Komponenten wie Leuchtmittel, Starter,
usw. gelten die Garantiefristen des jeweiligen Herstellers.
c) Umfang der Haftung
Die von LUXED Beleuchtungen gewährleistete Garantie erstreckt sich auf die zugesicherten Eigenschaften des
Kaufgegenstandes und auf dessen Mängelfreiheiten.
LUXED Beleuchtungen verpflichtet sich, unter die Garantie fallende Mängel kostenlos zu beheben, sofern die Nachbesserung
der Ware möglich ist, wird die Ausübung der Rechte auf Wandelung und Minderung ausgeschlossen. LUXED Beleuchtungen
behält sich das Recht vor, die angemessenste Lösung unter Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Vertragsparteien zu
finden. Jeder weitere Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Schadenersatz für Folgekosten und
Folgeschäden, sowie Installationskosten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Für die einem regelmässigen Verschleiss unterliegenden Komponenten wie Leuchtmittel, Starter, usw. gelten die
Garantiefristen des jeweiligen Herstellers.
d) Ausschluss der Haftung
Die von LUXED Beleuchtungen gewährleistete Garantie wird ausgeschlossen bei:

  • geringfügigen Abweichungen der Ware in den Massen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen, Mustern oder
    Verkaufsunterlagen von LUXED Beleuchtungen;
  • falsch behandelter, beschädigter oder nicht vorschriftgemäss installierter Ware;
  • Schäden, die durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Wartung durch Dritte entstanden
    sind;
  • Transportschäden.

Es werden sämtliche zusätzliche Ansprüche des Käufers ausgeschlossen, ausser diejenigen welche ausdrücklich in den
vorliegenden allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, und
insbesondere nicht ausdrücklich erwähnte Ansprüche, welche zu einem Schadenersatz, eine Minderung oder eine Wandelung
führen können.
Es werden auf keinem Fall irgendwelche Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz anerkannt, die mit der gelieferten Ware
zusammenhängen, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Bestellungen, entgangener Gewinn sowie
andere mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

13. SUBMISSIONEN

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen des Käufers stehen,
den letzteren vor.

14. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Der zuständige Gerichtsstand wegen allfälligen unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten hinsichtlich der vorliegenden
allgemeine Geschäftsbedingungen und hinsichtlich der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge, ist Liestal. LUXED
Beleuchtungen behält sich trotzdem das Recht vor, die Gegenpartei bei dem Sitz oder bei der Geschäftsniederlassung
derselben einzuklagen.
Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedienungen wurden in drei Sprachen verfasst (Deutsch, Französisch, Italienisch).
Bei eventuellen daraus resultierenden sprachlichen und inhaltlichen Unterscheidungen, gilt die deutsche Version als
massgebend. Das schweizerische Recht gilt als anwendbares Recht.
Die Parteien schliessen die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtes (ClSG) ausdrücklich aus.

Liestal, Oktober 2018

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